Kraftfahrzeuge

Alles rund um den Auto-Führerschein

B - PKW - ab 18 bzw. B17 ab 17 Jahren

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

BE - PKW - mit Anhänger

Nur Praktische Prüfung erforderlich Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.

B96 - PKW - mit Anhänger

Fahrerschulung- daher keine Prüfungen erforderlich Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.

Zweiräder

Alles rund um die Zweiräder

A - Motorrad (offen) - ab 24 Jahren

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge. (Wenn Vorbesitz A2, bei einem Mindestalter von 20 Jahren, ist nur die praktische Prüfung erforderlich).

AM Kleinkraftrad - ab 16 Jahren

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

A2 - Motorrad (bis 35 KW) - ab 18 Jahren

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

A1 - Motorrad (125ccm) - ab 16 Jahren

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.